20.01.2024

Leitfaden zu Terminologie und Dokumentation – Immobilien kaufen und verkaufen


Der Kauf einer Immobilie über eine Agentur bietet zahlreiche Vorteile, darunter professionelle Unterstützung und fachkundige Begleitung während des gesamten Kauf- und Verkaufsprozesses. Die Agentur Premium Malinska hilft Ihnen bei der Suche nach einer Immobilie, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht, organisiert Besichtigungen und Verhandlungen und leistet rechtliche und administrative Unterstützung.
Wenn Sie eine Immobilie gefunden haben, die zu Ihnen passt, hilft Ihnen die Agentur bei der Aushandlung des Preises und der Verkaufsbedingungen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente in Ordnung sind. Unsere Erfahrung und unser Fachwissen sind der Schlüssel zur Gewährleistung eines erfolgreichen und gesetzeskonformen Kaufs und Verkaufs.

Immobilieneigentum - Auszug aus dem Grundbuch
Dieses Dokument wird in der Laiensprache oft als „Eigentumsurkunde“ bezeichnet, obwohl dies eine falsche Bezeichnung ist, da der Auszug aus dem Grundbuch aus einer Besitzurkunde (Inventarblatt, Blatt A), einer Eigentumsurkunde (Blatt B) besteht ) und einen Belastungskunde (Blatt C ).
Jeder der genannten Teile des Grundbuchauszugs ist für uns wichtig, da Sie aus jedem davon unterschiedliche Informationen erfahren können.

In der Eigentumsurkunde werden alle Bestandteile des Grundbuchamtes eingetragen (Beschreibung der Immobilie, z.B. Haus mit einer Fläche von 100 m2, Hoffläche von 350 m2...), sowie dingliche Rechte die zu Gunsten der Immobilie bestehen (z. B. Grunddienstbarkeit), alle Katasteränderungen im Zusammenhang mit der Grundbuchbehörde (Änderungen der Katastergrundstücksnummer, der Fläche, der Adresse, der Nutzungsart, der Bebauung usw.), alle öffentlich-rechtlichen Beschränkungen im Rechtsverkehr des Grundbuchamtes, die nicht allgemeiner Natur sind, das Baurecht, Gebäude von besonderem Interesse für die Republik Kroatien und unter einer besonderen Eigentumsregelung.

Das Eigentumsrecht und die Beschränkungen, denen der Eigentümer persönlich unterliegt, betreffend die freie Verwaltung oder Verfügung über die Immobilie, das Verbot der Belastung oder Veräußerung, Verfügungsbeschränkungen, das Eigentum des Gemeinwohls der Immobilie, wer sich darum kümmert, verwaltet und ist dafür verantwortlich, dass das Eigentum in der Eigentumsurkunde eingetragen ist.

Im Konnossement werden die mit der Immobilie belasteten dinglichen Rechte (z. B. Pfandrecht, an der Immobilie eingetragene Dienstbarkeit) sowie die an diesen Rechten erworbenen Rechte, das Recht auf Rückkauf, Erstkauf, Pacht und Pacht usw. eingetragen jene Beschränkungen bei der Verfügung über die Immobilie, denen der derzeitige Eigentümer unterliegt, belastetes Eigentum, Verbot der Belastung oder Veräußerung.
Bevor eine Entscheidung über den Kauf einer Immobilie getroffen wird, ist es unbedingt wichtig, die öffentlich zugänglichen Grundbücher einzusehen, die Einsicht kann auch elektronisch unter folgendem Link erfolgen: https://oss.uredjenazemlja.hr/public- Dienste/Rezension-lr -bdc
Wenn Sie Daten über den Namen der Katastergemeinde der Immobilie, die Nummer des Katastergrundstücks und/oder die Nummer des Grundbuchamtes haben, fügen Sie diese ein.

Dokumentation - „Clean Papers“
Unsere Agentur Premium Nekretnine Malinska sorgt dafür, dass alle notwendigen Dokumente in Ordnung sind, was oft als „saubere Papiere“ bezeichnet wird. Zusätzlich zum Auszug aus dem Grundbuch stellt Premium Nekretnine Malinska sicher, dass eine Baugenehmigung, eine Nutzungsgenehmigung oder eine Entscheidung über den Fertigstellungsgrad (Legalisierung), eine Kopie des Katasterplans, ein Energieausweis usw. vorliegen Im Falle einer Wohnung ein Grundriss.

Baugenehmigung – Der Bau eines Gebäudes, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudes kann auf der Grundlage einer gültigen Baugenehmigung begonnen werden und muss in Übereinstimmung mit dieser Genehmigung gebaut werden. Der Investor ist verpflichtet, einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung beim zuständigen Amt für Bau- und Raumplanung an dem Ort zu stellen, an dem der Bau oder Umbau des Gebäudes geplant ist. Vor Baubeginn ist es erforderlich, den Baubeginn der zuständigen Abteilung zu melden. Es ist wichtig, den Baubeginn rechtzeitig zu melden, da die Baugenehmigung ihre Gültigkeit verliert, wenn der Investor nicht innerhalb von drei Jahren nach Gültigkeit der Genehmigung mit dem Bau beginnt. Auch ist bereits ab Beginn des Bauantrags darauf zu achten, dass das Bauwerk innerhalb der im Baugesetz vorgeschriebenen Fristen fertiggestellt wird (Gebäude der Gruppe 1 innerhalb von zehn Jahren, Gebäude der Gruppen 2a und 2b innerhalb von sieben Jahren, Gebäude 3a und 3.b-Gruppen innerhalb von fünf Jahren).

Nutzungserlaubnis – Die Nutzungserlaubnis ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass das Gebäude in Übereinstimmung mit dem genehmigten Projekt, den Baunormen und -vorschriften gebaut wurde und für den vorgesehenen Zweck nutzungsbereit ist.
Ein errichtetes oder umgebautes Gebäude kann genutzt oder in Betrieb genommen werden, und es kann beschlossen werden, Tätigkeiten in diesem Gebäude gemäß einem besonderen Gesetz durchzuführen, nachdem für dieses Gebäude eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.

Der Bescheid über den Bauzustand wird für ein illegal errichtetes Gebäude erlassen, das gemäß dem Gesetz über den Umgang mit illegal errichteten Gebäuden legalisiert werden kann, wenn:
- dem Antrag auf Entscheidung sind die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen,
- ist eine Architekturaufnahme, d. h. eine dem Bauzustand des Gebäudes entsprechende Aufnahme des Bauzustandes, sofern dieser mit dem Antrag vorgelegt wird,
- ist die gezahlte Gebühr für die Erhaltung eines illegal errichteten Gebäudes in der Gegend, d. h. die erste Rate der Gebühr im Falle einer Ratenzahlung.
Die Entscheidung über den ausgeführten Zustand wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde erlassen, die mit der Ausstellung von Dokumenten für die Umsetzung von Raumordnungsdokumenten und Bauarbeiten auf dem Gebiet, auf dem sich das illegal errichtete Gebäude befindet, beauftragt ist. Im Prozess der „Legalisierung“, d. h. durch Erlangung der Entscheidung über die erfüllte Auflage, wird das illegal errichtete Gebäude legalisiert und ersetzt somit die Betriebserlaubnis.

Eine Kopie des Katasterplans – ist ein öffentliches Dokument, das beweist, dass die Katasterparzelle im Katasterplan aufgeführt ist.
Der Katasterplan des Immobilienkatasters ist eine kollektive grafische Darstellung der Katasterdaten und wird in elektronischer Form geführt. Der Katasterplan kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://oss.uredjenazemlja.hr/map
Der Katasterplan des Liegenschaftskatasters muss Angaben enthalten über: Anzahl der Katasterparzellen, Grenzen und andere Grenzen von Katasterparzellen, Grenzen von Nutzungsarten von Teilen von Katasterparzellen, Adressen von Katastralparzellen und Gebäuden (Lage, Form, Art der Katasterparzellen). Nutzung und Hausnummer).

Energieausweis – Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie gibt. Es wird nach einer energetischen Besichtigung und Analyse der Immobilie ausgestellt und enthält Daten zum Energieverbrauch bzw. zur Energieeffizienz des Gebäudes. Dieses Zertifikat gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient oder ineffizient eine Immobilie ist, und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien obligatorisch und ein wichtiges Dokument, das potenziellen Käufern hilft, fundierte Entscheidungen über Immobilien im Hinblick auf Energiekosten und Umweltauswirkungen zu treffen.

Der Plan besonderer Teile der Immobilie – ist ein amtliches Dokument, das zum Zweck der Feststellung des Eigentums an einem besonderen Teil der Immobilie, nämlich allen Teilen der Immobilie, die funktionsfähig und unabhängig sein können, erstellt wird Nutzungseinheit und kann Gegenstand eines unabhängigen Kaufs und Verkaufs sein.
Der Grundriss legt die besonderen Miteigentumsanteile am Gebäude, die zugehörigen Nebenteile sowie die Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer an den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen und dem Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet ist, grafisch und textlich fest.
Darin wird die genaue Fläche jedes einzelnen Grundstücksteils sowie der Eigentümer des jeweiligen Grundstücksteils sowie die Lage (z. B. Erdgeschoss) und Bezeichnung (z. B. Wohnung Nr. 1, links davon) eingetragen (der Eingang zum Erdgeschoss) des jeweiligen Teils ist klar definiert: Wohnung, Geschäftsraum, Garage, Stellplatz usw.
Von der zuständigen Abteilung für Bauwesen und Raumplanung ist die Einholung einer Bescheinigung über selbstständige Nutzungseinheiten auf Basis des Grundrisses erforderlich. Darüber hinaus wird auf der Grundlage der Bestätigung selbstständiger Nutzungseinheiten und der Zustimmung der Miteigentümer des Gebäudes das Stockwerkeigentum im Grundbuch eingetragen.

KAUF- UND VERKAUFSPROZESS:
VEREINBARUNG ÜBER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – VERHANDLUNGEN – Die Agentur als Vermittler, der Käufer und der Verkäufer vereinbaren eine Vereinbarung über die Verkaufsbedingungen, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen und der Unterzeichnung des Vorvertrags/Vertrags sowie der Bedingungen von Zahlung und andere Schlüsselelemente.
UNTERZEICHNUNG DES VORVERTRAGS - In einigen Fällen (insbesondere wenn sich die Immobilie noch im Bau befindet oder der Käufer eine längere Zahlungsfrist für den Kaufpreis benötigt) kann ein Vorvertrag über den Kauf und Verkauf von Immobilien abgeschlossen werden. Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, der die Verpflichtung übernimmt, zu einem späteren Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Fristen einen zweiten Hauptvertrag abzuschließen. Ein Vorvertrag kommt in der Regel mit der Zahlung einer „Anzahlung“ zustande, üblicherweise in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises.
UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGS – Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Hauptvertrag über den Kauf und Verkauf von Immobilien, in dem die Bedingungen und Pflichten beider Parteien detailliert festgelegt sind. Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Immobilie im Eigentum und Besitz zu übergeben und der Käufer verpflichtet sich, ihm den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
EIGENTUMSEINTRAGUNG – Nach der Unterzeichnung des Kauf- und Verkaufsvertrags für die Immobilie und der Zahlung des Kaufpreises stellt der Käufer einen Antrag auf Eintragung des Eigentumsrechts an der Immobilie im Grundbuch. In den meisten Fällen wird am Tag der Vertragsunterzeichnung ein Antrag auf Vorregistrierung von Eigentumsrechten und am Tag der Zahlung des gesamten Kaufpreises ein Antrag auf Begründung der Vorregistrierung von Eigentumsrechten gestellt .

ZAHLUNG VON STEUERN – Der Käufer ist verpflichtet, eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen.

ÜBERGABE - Wenn alle Verpflichtungen seitens des Käufers und des Verkäufers erfüllt sind, wird die Übergabe der Immobilie durchgeführt und ein Protokoll über die Übergabe der Immobilie unterzeichnet, in dem der Zustand der Immobilie und ggf festgestellt werden, welche Mängel der Verkäufer beheben muss.