Vrbnik, Bauland mit konzeptionellem Design!

Vrbnik, Verkauf, Baugrundstück mit wunderschönem Blick auf das Meer, 500 m vom Zentrum entfernt!
Das 1231 m² große Grundstück liegt neben der Asphaltstraße und der gesamten notwendigen Infrastruktur in ruhiger Lage.
Die Entfernung zum Meer beträgt 500 m.
Für das Grundstück wurde ein konzeptionelles Projekt vorbereitet, nach dem der Investor bauen kann!

Baubedingungen laut Raumordnungsplan der Gemeinde Vrbnik:

a) Einfamilienhaus (freistehend, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) mit maximal 2 Wohneinheiten
- Die kleinste zulässige Fläche des Baugrundstücks: 400 m2
- Der höchste zulässige Baukoeffizient (Kig) beträgt 0,3
- Der höchstzulässige Nutzungskoeffizient (Kis) beträgt: 0,9
- Die minimal zulässige Fläche der Grundrissprojektion des Neubaus beträgt 80 m2
- Die größte zulässige Fläche der Grundrissprojektion des Neubaus beträgt 200 m2.
- Die maximal zulässige Anzahl an Stockwerken beträgt 2 oberirdische Stockwerke, mit der Möglichkeit, einen Keller zu errichten; oder in extrem steilem Gelände (Steigung größer als 12 %) 3 Etagen.
- Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 6,50 m
- Wenn das Gebäude auf einem extrem steilen Gelände errichtet wird, bei dem die Neigung des natürlichen Geländes mehr als 12 % beträgt, beträgt die maximale Anzahl der Stockwerke des Gebäudes 3 oberirdische Stockwerke, von denen eines obligatorisch unterkellert ist, mit der Möglichkeit eines Kellergeschosses Errichtung eines Untergeschosses, und die maximale Höhe des Gebäudes beträgt 9,5 m, gemessen von der Höhe des endgültig eingeebneten und begrünten Geländes neben der Vorderseite des Gebäudes an seinem tiefsten Teil bis zur Oberkante des Dachgesimses, wo sich die niedrigste Erhebung befindet Die Fläche des Geländes neben der Gebäudefront darf höchstens 0,5 m über der Höhe des natürlichen Geländes liegen.

b) Doppelhaushälfte (ein Einfamilienhaus dualer Typologie kann maximal eine Wohneinheit in jeder Gebäudeeinheit (auf jedem Baugrundstück) oder insgesamt maximal zwei Wohneinheiten haben)
- Die kleinste zulässige Fläche eines Baugrundstücks: 300 m2
- Der maximal zulässige Baukoeffizient (Kig) beträgt 0,4
- Der höchstzulässige Nutzungskoeffizient (Kis) beträgt: 0,8
- Die minimal zulässige Grundriss-Projektionsfläche beträgt 60 m2
- Die maximal zulässige Anzahl von Stockwerken eines Einfamilienhauses beträgt 2 oberirdische Stockwerke, mit der Möglichkeit, einen Keller zu errichten; oder in extrem steilem Gelände (Steigung größer als 12 %) 3 Etagen
wenn im Kellergeschoss eine Garage vorgesehen ist.
- Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 6,50 Meter
- Wenn das Gebäude auf einem extrem steilen Gelände errichtet wird, bei dem die Neigung des natürlichen Geländes mehr als 12 % beträgt, beträgt die maximale Anzahl der Stockwerke des Gebäudes 3 oberirdische Stockwerke, von denen eines obligatorisch unterkellert ist, mit der Möglichkeit eines Kellergeschosses Errichtung eines Untergeschosses, und die maximale Höhe des Gebäudes beträgt 9,5 m, gemessen von der Höhe des endgültig eingeebneten und begrünten Geländes neben der Vorderseite des Gebäudes an seinem tiefsten Teil bis zur Oberkante des Dachgesimses, wo sich die niedrigste Erhebung befindet Die Fläche des Geländes neben der Gebäudefront darf höchstens 0,5 m über der Höhe des natürlichen Geländes liegen.

Die genannten Auflagen treten in Kraft, nachdem die zuständige Raumordnungsbehörde ihre Übereinstimmung mit dem Raumordnungsplan des Kreises, dem Raumordnungsgesetz und der Satzung festgestellt hat.
Preis 350.000€
ID-Code4206
Standort:
Vrbnik
Transaktionen:
Zu verkaufen
Immobilien-Typ:
Baugrundstück
Preis:
350.000€
Fläche:
1.231 m2
Öffentliche Versorgungsanlagen
  • Wasser
  • Strom
Genehmigungen
  • Eigentumsurkunde
Umgebung
  • Park
  • Fitness
  • Sportzentrum
  • Spielplatz
  • Post
  • Entfernung zum Meer: 500
  • Bank
  • Kindergarten
  • Handel
  • Schule
  • Öffentliche Verkehrsmittel
Sonstiges
  • Seaview
  • Art der Land: Baugelände / Bauzone / Baugrundstück
  • Zweck: Wohn- (+ imenica) ?
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